Möchten Verteilnetzbetreiber Energiespeicher einsetzen, sehen sie sich mit einer recht undurchsichtigen Rechtslage konfrontiert. Am Mittwoch haben wir daher Vertreter von Verteilnetzbetreibern aus ganz Deutschland zu einem Round Table in den HUB eingeladen.
Forderungen an die Bundesnetzagentur
Gemeinsam mit Beatrice Schulz und Urban Windelen vom Bundesverband Energiespeicher Systeme sowie mit Patrick Wintzek von der Universität Wuppertal und der Rechtsanwältin Dr. Franziska Lietz haben wir evaluiert, wo Verteilnetzbetreiber derzeit Energiespeicher einsetzen können und welche gesetzlichen Rahmenbedingungen es gibt. Anschließend haben wir die unübersichtliche Rechtslage und die Bedürfnisse der Netzbetreiber in puncto Stromspeicherung gegenübergestellt. In einem Folgetermin im nächsten Jahr wollen wir nun konkrete Forderungen an die Bundesnetzagentur formulieren.