Die Auswirkung der immer noch anhaltendenden Corona-Krise schränken die wirtschaftlichen Aktivitäten weiterhin deutlich ein. Auch Unternehmen aus der Umweltwirtschaft sind von diesen Herausforderungen betroffen. Diese Branche hat eine signifikante Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen, denn aktuell ist NRW der bundesweit größte Anbieter von Produkten und Dienstleistungen in dieser Branche.
Damit Unternehmen sicher und gestärkt diese Krise überstehen, legt NRW zur Ergänzung der Soforthilfen nun mit einem eigenen Konjunktur- und Zukunftspaket nach – das Sonderprogramm Umweltwirtschaft. Dieses Sonderprogramm fokussiert sich auf die kleineren und mittleren Unternehmen, die wirtschaftlich in besonderes hohen Maße von der Corona-Pandemie betroffen sind und wendet sich zusätzlich an neugegründete Unternehmen im Bereich Umweltwirtschaft. Das Programm „Maßnahmen im Bereich Grüne Gründung“ gilt daher für neugegründete Unternehmen, zur Unterstützung bei der Entwicklung von Prototypen und Erschließung der Märkte. Das Programm „Forschung, Entwicklung und Innovationen“ ermöglicht es, dass sich bereits bestehende Unternehmen zukunftsorientiert weiterzuentwickeln und positionieren können.
Das Sonderprogramm Umweltwirtschaft soll Nordrhein-Westfalen weiterhin stärken, krisensicher sowie Zukunftsfähig machen und unterstützt unter anderem kommunalen Klimaanpassungen und den Ausbau Grüner Infrastrukturen. Dafür stellt das Land 5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderungen erfolgen dann auf Basis von Zuschüssen und können bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben decken. Die Bewerbungsunterlagen zur Förderung „Forschung, Entwicklung und Innovation“ kann bis zum 26. November 2020 gestellt werden. Die Unterlagen für den Antrag der Förderung „Maßnahmen im Bereich Grüne Gründung“ können bis einschließlich 31. Dezember 2020 eingereicht werden. Damit setzt die NRW-Landesregierung auch zukünftig auf den Ausbau der Green Economy mit nachhaltigem Verständnis.