Diskriminierung von Ü20-Photovoltaik-Anlagen

Eine Studie von EUPD Research im Auftrag des Bundesverbands Solarwirtschaft kommt zu dem fatalen Entschluss, dass der Gesetzesentwurf zum EEG 2021 dazu führt, dass Ü20-Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 20 kWp nicht mehr ohne Verluste weiterbetrieben werden können. Dadurch droht, dass bis zu 446.000 funktionstüchtige PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 3,37 GWp bis 2030 vorzeitig abgeschaltet und abgebaut werden. Dabei könnten diese rein technisch gesehen noch für bis zu zehn weiteren Jahre Solarstrom produzieren. Somit entsteht der Verlust von 26,23 TWh an klimafreundlichen Strom bis 2030.

Ursprünglich sollte mit der EEG-Novelle 2021 der Weiterbetrieb der Photovoltaik-Anlagen, die ab kommendem Jahr nach 20 Jahren aus der Solarförderung rausfallen, gesichert werden. Jedoch halten viele in der Branche die vorgesehenen Regelungen im Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für minderwertig/gering. Die Studie „Wirtschaftliche Dimension der Diskriminierung von Ü20-Photovoltaik-Anlagen im Kabinettsentwurf EEG 2021“ von EUPD Research, die im Auftrag des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) entstanden ist, verstärkt diese Einstellung.

Diese getroffenen Annahmen sind mit immensen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden. Unter anderen entstehen über 6,4 Millionen Tonnen zusätzliche CO2-Emissionen, welche über 1,2 Millionen Euro Umweltkosten verursachen können. Zusätzlich entstehen über 928 Millionen Euro Umsatzverluste für die Speicherbranche bis 2030 und damit Verbunden der Verlust von über 1.000 Arbeitsplätze in der Speicherbranche und der Wartung von PV-Anlagen bis zum Jahr 2030.

In dem Kurzgutachten wird aufgezeigt, dass ein Weiterbetrieb der ausgeförderten Photovoltaik-Anlagen ohne Anschlussförderung für die Betreiber theoretisch möglich wäre. Eine Kombination aus solarem Eigenverbrauch und der Vergütung des Überschussstroms zu Großhandelspreisen würde genügen. Jedoch müsse dazu auf die geplanten Auflagen verzichtet werden. Hinzu kommt, dass die Nachrüstung mit teurer Messtechnik bei kleinen Photovoltaik-Anlagen immens hoch wären und keinen Mehrwert für die Netzstabilität bieten würden. Bei der geplanten Umlagebelastung verstößt die Bundesregierung zusätzlich gegen die EU-Erneuerbaren-Richtlinie, wonach Eigenverbrauch bei Anlagen bis 30 Kilowatt ohne Abgaben und Umlagen ermöglicht werden sollen.

 „Die Mehrzahl der Betreiber werden ihre Solaranlagen abschalten, sobald sie nach 20 Jahren aus der Förderung fallen, da sich ihr Weiterbetrieb dann nicht mehr rechnet. Ursache dafür sind geplante neue Auflagen zum Einbau teurer Messtechnik sowie die finanzielle Belastung selbst verbrauchten Solarstroms mit der EEG-Umlage“

Studienautor Martin Ammon, Geschäftsführer von EUPD Research

Nun wird die Hoffnung auf erhebliche Nachbesserungen in Bezug auf der Post-EEG-Anlagen und weiteren Regelungen im EEG-Entwurf auf den Bundesrat und die einzelnen Regierungsabgeordneten gesetzt. Sollte dies nicht geschehen, dann können rund 26 Milliarden Kilowattstunden Solarstrom wegfallen. Das entspricht dem Jahresstromverbrauch von ca. 10 Millionen Durchschnittshaushalten in Deutschland.