Solar Invest – Förderung des Einsatzes von erneuerbaren Energien im Strom- und Wärmebereich
Was wird gefördert?
- Investitionen in Photovoltaikanlagen zusammen mit einem Batteriespeicher (Die Förderung erfolgt ausschließlich für den Eigenverbrauch. Es kann keine Förderung in Verbindung mit einem Mieterstrommodell erfolgen. Ein Mieterstrommodell liegt vor, sobald eine Photovoltaikanlage mindestens zwei getrennte Haushalte mit jeweils separater Messstelle versorgt.)
- Investitionen in Batteriespeichersysteme
- Investitionen zur Realisierung von „Mieterstrom- und Mieterwärmemodellen“
Wer wird gefördert?
- Kommunen, Zweckverbände, kommunale Unternehmen
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Wohnungsbaugesellschaften
- Bürgerenergiegesellschaften
- Vereine, gemeinnützige Gesellschaften, Stiftungen
- natürliche Personen
Höhe der Förderung:
- Investitionen in Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher – Anlagen bis 10 kWp: 900 Euro pro kWp
- Investitionen in Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher – Anlagen größer 10 kWp (Ausschluss für natürliche Personen): bis zu 25% und für Bürgergenossenschaften bis zu 40%
- Investitionen in Batteriespeicher – Anlagen bis 10kWh: 300 Euro pro kWh Speicherkapazität
- Investitionen in Batteriespeicher – Anlagen größer 10kWh: bis zu 25%
- Investitionen in „Mieterstrom- und Mieterwärmemodelle“: bis zu 80%
- Soweit nicht gesondert geregelt, beträgt der maximal mögliche Zuschuss je Vorhaben 100.000 Euro
Antragsformular für das Förderprogramm:
- Zum elektronischen Antragsformular ›
Weitere Informationen zum Batteriespeicher-Förderprogramm Thüringen finden Sie hier.
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