Förderprogramm

Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen unterstützt über progres.nrw stationäre Stromspeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage.

Stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage

Was wird gefördert?

  • Die Installation eines stationären elektrischen Batteriespeichers in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, die maximal drei Monate in Betrieb war (bei Antragstellung)

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen und freiberuflich Tätige
  • Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen
  • Gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Höhe der Förderung:

  • 100 Euro pro Kilowattstunde Bruttospeicherkapazität
  • Förderhöchstgrenze: 75.000 Euro je Gebäude und Standort

Die Voraussetzungen im Überblick:

  • Gefördert wird nur in Verbindung mit einer neu errichteten Photovoltaikanlage, die bei Antragstellung maximal drei Monate in Betrieb war (ab Datum der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister)
  • Das maximale Verhältnis von Nennleistung der Anlage und der nutzbaren Speicherkapazität beträgt 1:3
  • Einhaltung der gültigen Anwendungsregeln und Netzanschlussrichtlinien für Batteriespeicher und Photovoltaikanlagen
  • Die Kumulierung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist bis maximal 60% Gesamtförderquote zulässig

Antragsformular für das Förderprogramm:

Weitere Informationen zu dem Batteriespeicher-Förderprogramm Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.

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