Stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage
Was wird gefördert?
- Die Installation eines stationären elektrischen Batteriespeichers in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, die maximal drei Monate in Betrieb war (bei Antragstellung)
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen und freiberuflich Tätige
- Unternehmen
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen
- Gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
- Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften
Höhe der Förderung:
- 100 Euro pro Kilowattstunde Bruttospeicherkapazität
- Förderhöchstgrenze: 75.000 Euro je Gebäude und Standort
Die Voraussetzungen im Überblick:
- Gefördert wird nur in Verbindung mit einer neu errichteten Photovoltaikanlage, die bei Antragstellung maximal drei Monate in Betrieb war (ab Datum der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister)
- Das maximale Verhältnis von Nennleistung der Anlage und der nutzbaren Speicherkapazität beträgt 1:3
- Einhaltung der gültigen Anwendungsregeln und Netzanschlussrichtlinien für Batteriespeicher und Photovoltaikanlagen
- Die Kumulierung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist bis maximal 60% Gesamtförderquote zulässig
Antragsformular für das Förderprogramm:
- Ein Antrag kann in diesem Jahr zu jedem Zeitpunkt gestellt werden.
- Elektronisches Antragsformular ›
Weitere Informationen zu dem Batteriespeicher-Förderprogramm Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
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