Photovoltaik – Batteriespeicher
Was wird gefördert?
- Investitionen in stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit dem Neubau einer an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von mindestens 4 kWp oder mit der Erweiterung einer bestehenden Photovoltaik-Anlage um mindestens 4 kWp
- Neugebaute oder erweitere PV Anlage und Batteriespeicher müssen in Niedersachsen errichtet und betrieben werden
Wer wird gefördert?
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts
- Kommunen, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Stiftungen, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften
Höhe der Förderung:
- Förderung nur bis zu der Höhe, bei der das Verhältnis von Photovoltaik-Anlagengröße zur nutzbaren Speicherkapazität mindestens 1,2 kWp der neu zu errichtenden Photovoltaik-Anlage je 1 Kilowattstunde (kWh) des Batteriespeichers beträgt
- nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 40% der Nettoinvestitionskosten des Batteriespeichersystems (Großunternehmen bis zu 30%)
- maximale Förderhöhe 50.000 Euro
- Boni:
- 500 Euro je Vorhaben, sofern ein neuer lastmanagementfähiger Elektrofahrzeugladepunkt installiert wird (Ladepunkt ist bei dem zuständigen Netzbetreiber anzumelden)
- 800 Euro für Vorhaben, deren installierte bzw. ergänzte PV-Anlagenleistung über 10 kWp liegt
- 20 Euro pro m² PV-Modul für die Überdachung von Parkflächen und sonstige bauliche Anlagen mit aufgeständerten Photovoltaik-Anlagen
Antragsformular für das Förderprogramm:
- Zum elektronischen Antragsformular ›
Weitere Informationen zum Batteriespeicher-Förderprogramm Niedersachsen finden Sie hier.
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