Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen
Was wird gefördert?
- investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen
- investive Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärmenutzung
- Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe; Brennstoffzellentechnik, Elektromobilität
- innovative Projekte zur Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen und erneuerbaren Energien
- Vorplanungsstudien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen; Studien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen; Energiemanagementuntersuchungen
- Planungsleistungen investiver Maßnahmen
Wer wird gefördert?
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern sie eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern unterhalten, einschließlich Genossenschaften und Contracting-Unternehmen
- Vereine, Verbände, Stiftungen; gemeinwohlorientierte Gesellschaften, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts bei wirtschaftlicher Betätigung
Höhe der Förderung:
- Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf einen bestimmten prozentualen Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 Euro betragen oder, sofern es sich ausschließlich um Vorplanungsstudien, Planungsleistungen oder Energiemanagementuntersuchungen handelt, mindestens 5.000 Euro
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien in der Regel bis zu 50%, im Ausnahmefall bis zu 60%, und bei Energieeffizienzmaßnahmen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Antragsformular für das Förderprogramm:
- Zum elektronischen Antragsformular ›
Weitere Informationen zum Batteriespeicher-Förderprogramm Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier.
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