RENplus 2014-2020
Was wird gefördert?
- Investive Maßnahmen für wirtschaftlichen und nicht wirtschaftliche Tätigkeiten, wie z.B.:
- Energieeffizienzverbesserungen in technischen Prozessen und in öffentlichen Gebäuden, die sich im Besitz oder Eigentum der öffentlichen Hand oder einer gemeinnützigen Organisation befinden
- Energierückgewinnungssysteme
- Speichersysteme
- Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen
- Integration und Nutzung Erneuerbarer Energien
- Errichtung und Netzanschluss von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge
Wer wird gefördert?
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Einzelunternehmen und
Personengesellschaften mit wirtschaftlicher Tätigkeit - Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die im Rahmen der Maßnahmenumsetzung nicht wirtschaftlich tätig sind
Höhe der Förderung:
- Bei juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Einzelunternehmen und
Personengesellschaften mit wirtschaftlicher Tätigkeit in Bezug auf die Maßnahme- 35 – 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
maximal 15 Mio. EUR abhängig vom Fördergegenstand
- 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Förderung nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung (maximal 200.000 Euro)
- 35 – 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- Bei juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die im Rahmen der Maßnahmenumsetzung nicht wirtschaftlich tätig sind
- bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15 Mio. Euro
Antragsformular des Förderprogramms:
- Die Richtlinien gelten bis zum 31. Dezember 2022
- Zum elektronischen Antragsformular ›
Weitere Informationen zum Batteriespeicher-Förderprogramm Brandenburg finden Sie hier.
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